Schulordnung

September 2015

Präambel

Überall dort, wo Menschen miteinander umgehen, miteinander arbeiten oder aufeinander angewiesen sind, begünstigt eine freundliche Atmosphäre, ein gutes, von Partnerschaftlichkeit, Vertrauen und Solidarität geprägtes Arbeitsklima und eine saubere, intakte Umgebung den Erfolg dieser Zusammenarbeit. Das ist die Voraussetzung dafür, eine Identität als Schülerin und als Schüler des Emsland-Gymnasiums aufzubauen und sich mit der Schule zu identifizieren.

In der Schule wird vor allem Wissen vermittelt, sie ist ein Haus des Lernens. Niemand darf anderen die Möglichkeit zum Lernen nehmen. Das Emsland-Gymnasium strebt positive Rahmenbedingungen an, um die Arbeit der Schülerinnen und Schüler, der Eltern, der Lehrerinnen und Lehrer und aller anderen Mitglieder der Schulgemeinschaft so angenehm und erfolgreich wie möglich zu gestalten.

Die Achtung der Persönlichkeit sowie die Respektierung der Privatsphäre eines jeden Einzelnen sind Grundlagen dieser Zusammenarbeit. Daraus ergeben sich zwangsläufig Einstellungen und Verhaltensweisen, Rechte und Pflichten für alle am Emsland-Gymnasium tätigen Menschen.

Ältere sollen für Jüngere, Starke für Schwächere Verantwortung zeigen und sich vorbildhaft verhalten.

Toleranz und Verständnis den Meinungen oder Handlungsweisen anderer gegenüber helfen Konflikten vorzubeugen. Als Zeichen einer „Schule ohne Rassismus“ erklären sich alle am Schulleben Beteiligten bereit, keine physische oder psychische Gewalt gegenüber Mitmenschen anzuwenden.

Hier soll jeder auch fair und fest für die übergeordneten Regeln und Werte des schulischen Miteinanders eintreten. Bei tiefer gehenden Problemen kommen Personen des Vertrauens ihrer besonderen Verantwortung nach. Der Zweckentfremdung von Räumen, der Beschädigung oder unsachgemäßen Behandlung von Eigentum der Schule, mutwilliger Verschmutzung und Vandalismus oder intoleranter, herabwürdigender Behandlung von Mitgliedern der Schulgemein-schaft wird jeder entschieden und offensiv entgegentreten, da nur so ein solidarisches Miteinander als tragende Säule des Schullebens erreicht werden kann.

Das Emsland-Gymnasium möchte seinen Schülerinnen und Schülern einen Raum bieten, auf dem sie ihre individuellen Fähigkeiten, Talente und Qualitäten entwickeln, ausbauen und beweisen können.

Der nachfolgende Katalog an Regeln, Geboten und Verboten geht schlüssig aus den in der Präambel formulierten Grundwerten hervor und dient dazu, diese zu erreichen und zu erhalten.

I. Allgemeine Regelungen

  1. Auf dem ganzen Schulgelände ist das Rauchen verboten. Schulgelände ist die gesamte Fläche zwischen Mittelstraße, Bühnertstraße und Im Sundern.
  1. Auf dem Schulgelände gelten die Regeln der Straßenverkehrsordnung.
  1. Mobile elektronische Kommunikationsgeräte dürfen auf dem Schulgelände mitgeführt werden; sie verbleiben ausgeschaltet in der Tasche. Ausgenommen von dieser Regelung sind für die Oberstufe die Räume 003 und 117 am ganzen Tag, sowie in der Mittagspause die Räume 302 bis 305 für die Oberstufe. Den Schülern der Oberstufe ist es gestattet, derartige Geräte auf dem gesamten Schulgelände außerhalb der individuellen Unterrichtszeit zu benutzen. Ausgenommen sind dabei die Pausen am Vormittag sowie die Mittagspause. Bei schulischen Veranstaltungen wie z.B. Klassenfahrten können besondere Regelungen getroffen werden.
  1. Aufnahmen von anderen Personen ohne deren Zustimmung verletzen deren Persönlichkeitsrechte und sind deshalb verboten. Auch das Tauschen von elektronischen Dateien, auf denen fremde Urheberrechte liegen, ist untersagt.
  1. Ausnahmen können von der Lehrkraft zugelassen werden, wenn dies im unterrichtlichen Interesse liegt.
  1. Bei einem Verstoß gegen diese Vorschriften können die Kommunikationsgeräte bis zum Ende der individuellen Unterrichtszeit eingezogen werden; bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern werden die Erziehungsberechtigten über den Regelverstoß und die getroffene Maßnahme schriftlich informiert.
  1. Erfolgt ein Verstoß gegen diese Vorschriften während Klassenarbeiten, Klausuren und anderen schriftlichen Lernstandskontrollen, wird dies als Täuschungsversuch (§ 6 Abs 7 APO-SI bzw. § 13 Abs 6 APO-GOSt) bewertet. Besteht der Verdacht, dass mit Kommunikationsgeräten strafbare Inhalte erstellt, gespeichert oder verbreitet werden, behält die Schulleitung sich vor, die Polizei hierüber zu informieren.
  1. Geld und andere Wertgegenstände können im Sekretariat hinterlegt werden.

III. Unterrichtszeit

  1. Die Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 bis 9 dürfen, nachdem sie das Schulgelände betreten haben, dieses während der Unterrichtszeit ohne ausdrückliche Erlaubnis eines Lehrers nicht verlassen.
  1. Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 bis 9, die Nachmittagsunterricht haben oder an der Übermittagsbetreuung oder dem freiwilligen Nachmittagsprogramm teilnehmen, dürfen in der Mittagspause zur Mensa gehen. Bei schriftlicher Einverständniserklärung der Eltern dürfen Schülerinnen und Schüler der Klassen 7 bis 9 auch in der Mittagspause das Schulgelände verlassen.
  1. Den Schülerinnen und Schülern der Oberstufe ist es gestattet, sich während der Schulzeit in den unterrichtsfreien Stunden vom Schulgelände zu entfernen. Versicherungsschutz besteht für diese Schüler während dieser Zeit jedoch nicht.
  1. In den kleinen Pausen darf nicht auf den Fluren herumgelärmt werden. Nach dem Ende der kleinen Pausen halten sich die Schülerinnen und Schüler in ihren Klassenräumen, nach den großen Pausen im Flur vor ihren Klassenräumen auf.
  1. Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 bis 9, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, müssen in dieser Zeit beaufsichtigt werden, sofern kein Angebot prakt. Philosophie besteht.
  1. Die schulischen Anlagen, Einrichtungen und Gegenstände sind pfleglich zu behandeln. In Räumen, die mit einem Teppichboden ausgestattet sind, darf nur Wasser in offenen Gefäßen mitgeführt und getrunken werden. Das Kauen von Kaugummi ist auf dem gesamten Schulgelände verboten.
  1. In allen Fachräumen dürfen keine Getränke in offenen Gefäßen mitgeführt oder getrunken und keine Speisen verzehrt werden.
  1. Um Unfälle zu vermeiden, ist Herumklettern in den Fenstern, Rennen auf den Fluren oder Treppen und Rutschen auf dem Treppengeländer verboten.
  1. In den Klassenräumen dürfen Bilder und Plakate nur an den dafür vorgesehenen Tafeln und Leisten angebracht werden. Bänke und Wände dürfen nicht verschmiert, die Tafeln außerhalb des Unterrichts nicht benutzt werden.
  1. Nach jeder Unterrichtsstunde muss die Tafel gesäubert und Abfall in die dafür vorgesehenen Behälter geworfen werden. Nach Beendigung des Unterrichts müssen die Stühle hochgestellt werden und Abfälle in die dafür vorgesehenen Behälter geworfen werden.
  1. In Notfällen sind die in den Klassenräumen ausgehängten Anweisungen zu beachten. Die Fluchttüren dürfen nur in Notfällen geöffnet werden.
  1. Im Krankheitsfalle dürfen minderjährige Schülerinnen oder Schüler vor Ende der planmäßigen Unterrichtszeit nur entlassen werden, wenn ein Erziehungsberechtigter oder eine Ersatzperson (Großeltern usw.) bei Anruf durch das Sekretariat hierzu seine Zustimmung gegeben hat.
  1. Schülerinnen und Schüler, die mit Erlaubnis ihrer Erziehungsberechtigten am Schulgottesdienst teilnehmen, melden sich bei ihren jeweiligen Fachlehrern in der vorhergehenden Unterrichtsstunde ab, ansonsten nehmen sie am vorgesehenen Fachunterricht ihrer Klasse bzw. ihres Kurses teil.

IV. Pausen

  1. Da vor und nach den großen Pausen die Treppenhäuser in kurzer Zeit von vielen Schülerinnen und Schülern benutzt werden, ist unbedingt darauf zu achten, dass zu Beginn der großen Pausen nur herunter und nach den großen Pausen nur herauf gegangen wird. Schülerinnen und Schüler, die vor oder nach den großen Pausen Unterricht in den Fachräumen haben, die nicht auf der Etage ihres Klassenraumes liegen, müssen daher mit ihren für diesen Unterricht benötigten Schulsachen in die großen Pausen gehen. Sie nehmen diese Schulsachen entweder mit auf die Schulhöfe oder legen sie am Anfang der Pause in der Garderobenhalle vor dem Kunstraum oder im Forum auf der Bühne oder vor den Fachräumen im Erdgeschoss ab.
  1. Der Zugang zu den Schließfächern ist zu Beginn der großen Pausen gestattet. Der Zugang zu den Streitschlichtern ist bei Bedarf gestattet.
  1. Während der großen Pausen am Vormittag müssen die Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 bis 9 das Schulgebäude verlassen. Diese Schülerinnen und Schüler halten sich auf den beiden Schulhöfen – dazu gehört nicht der Parkplatz – oder nach Plan auf den Kleinspielfeldern auf. Der Aufenthalt im Raum vor dem Kiosk ist nur so lange gestattet, wie dies zum Kauf von Speisen oder Getränken oder zur Rückgabe von Pfandflaschen erforderlich ist. Ggf. ist der kurzfristige Zutritt zu Verkaufsständen im Forum gestattet.
  1. Bei Niederschlägen oder bei starkem Frost können sie sich im Forum oder den beiden angrenzenden Räumen, nicht aber auf den Fluren des Erdgeschosses, aufhalten; dies wird durch ein dreifaches Klingelzeichen zu Beginn der Pause mitgeteilt.
  1. Der Rasen zwischen Schule und Bühnertstraße darf als Spielwiese benutzt werden.
  1. Die Flure vor dem Lehrerzimmer und dem Sekretariat sind kein Aufenthaltsraum und kein Durchgangsbereich. Sie dürfen nur aufgesucht werden, um das Sekretariat aufzusuchen oder mit Lehrpersonen Kontakt aufzunehmen.
  1. Die Schülerinnen und Schülern der Oberstufe können sich während der großen Pausen am Vormittag im Schulgebäude aufhalten, allerdings ausschließlich im Forum und den beiden angrenzenden Flurbereichen, in Raum 117 und im Oberstufenraum 003. Der Aufenthalt in den Klassen- und Fachräumen und auf den Fluren des Gebäudes ist nicht gestattet. Die Schülerinnen und Schüler hinterlassen die Räume sauber und aufgeräumt.
  1. Der Zugang zur Mediothek ist in den Pausen gestattet. Dort sind die Benutzungsregeln der Mediothek zu beachten. Den Anweisungen des Aufsichtspersonals ist Folge zu leisten.
  1. Schneeballwerfen und Schlindern ist verboten.
  1. Auf dem unteren Schulhof sind Ballspiele verboten.
  1. Der Aufenthalt auf den Toiletten ist zu anderen als den vorgesehenen Zwecken nicht gestattet.
  1. In der Mittagspause nehmen die Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 bis 9, die nicht nach Hause gehen dürfen, ihre Essen in der Mensa oder im Forum ein. Die Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 bis 9 können sich während der Mittagspause auf dem Schulhof, im Forum, dem Raum vor dem Kiosk, der Mediothek oder bei den Übermittagsangeboten aufhalten.
  1. Für die Schülerinnen und Schüler der Oberstufe stehen der Schulhof, der Raum 117, der Oberstufenraum 003, die Mediothek und die Mensa bereit. Zusätzlich können die Räume 302 bis 305 als Stillarbeitsräume während der Mittagspause genutzt werden. Die Schülerinnen und Schüler der Oberstufe dürfen das Forum während der Mittagspause an den Tagen nutzen, an denen nicht alle Klassen 5 bis 9 Nachmittagsunterricht haben.
  1. Allen Schülerinnen und Schülern ist der Aufenthalt in den Klassen- und Fachräumen und den Fluren des Gebäudes während der Mittagspause nicht gestattet.
  1. Am Ende der Mittagspause sind im Forum und den drei benachbarten Räumen die Stühle zu stapeln.

    16. Während der Pausen darf auf dem Schulhof nicht mit dem Fahrrad gefahren werden.

  1. Alle Schülerinnen und Schüler werden im Wechsel zur Säuberung der Aufenthaltsbereiche herangezogen. Bei verweigerter oder unzureichender Ausführung der Säuberung oder bei aktiver Verschmutzung des Aufenthaltsbereichs werden die betreffenden Schülerinnen und Schüler zu weiteren Maßnahmen im Rahmen der Säuberung der Schule verpflichtet.

V. Fahrschülerinnen und Fahrschüler

Um Unfälle zu vermeiden, müssen sich nach dem Unterricht alle Schülerinnen und Schüler bis zum Eintreffen des Busses auf dem Bürgersteig an der Schulseite hinter den Schutzgittern aufhalten. Der Einstieg darf nur durch die dafür vorgesehenen Öffnungen in den Schutzgittern erfolgen

VI. Gültigkeit anderer Vorschriften

  1. Das städtische Emsland-Gymnasium Rheine ist eine öffentliche Schule des Landes Nordrhein-Westfalen. Daher gelten die Vorschriften des Schulgesetzes, insbesondere § 42 Abs 3 SchulG:

„Schülerinnen und Schüler haben die Pflicht daran mitzuarbeiten, dass die Aufgabe der Schule erfüllt und das Bildungsziel erreicht werden kann. Sie sind insbesondere verpflichtet, sich auf den Unterricht vorzubereiten, sich aktiv daran zu beteiligen, die erforderlichen Arbeiten anzufertigen und die Hausaufgaben zu erledigen. Sie haben die Schulordnung einzuhalten und die Anordnungen der Lehrerinnen und Lehrer, der Schulleitung und anderer dazu befugter Personen zu befolgen.“

  1. Die Schülerinnen und Schüler haben während der Unterrichtszeit und während der Teilnahme an sonstigen schulischen Veranstaltungen die allgemeinen strafrechtlichen Vorschriften zu beachten.

VII. Maßnahmen bei Verstößen gegen die Schulordnung

  1. Verstößt eine Schülerin oder ein Schüler gegen die Vorschriften dieser Schulordnung, wird jede Lehrerin und jeder Lehrer in eigener Verantwortung das Erziehungsmittel wählen, welches der jeweiligen Situation sowie dem Alter und der Persönlichkeit der Schülerin oder des Schülers am ehesten gerecht wird.
  1. Die Anwendung von Ordnungsmaßnahmen nach § 53 Abs 3 SchulG kommt erst in Betracht, wenn andere erzieherische Einwirkungen nicht ausreichen.